
Panne oder Unfall mit dem Mietwohnmobil - Was tun?
Aktualisiert am: 27.01.2026
Lesedauer: 5 Minuten
Ein Camping-Urlaub soll Spaß machen und euch jede Menge schöne Erinnerungen bescheren. Aber was tun, wenn ein Unfallschaden am Wohnmobil entsteht? Wir zeigen euch, wie ihr im Falle einer Panne oder eines Unfalls handelt und was nach dem Urlaub zu erledigen ist.
1. Wen müsst ihr bei einem Unfall oder einer Panne mit dem Mietwohnmobil informieren?

Damit ihr eine Reklamation oder Beschwerde später vollständig und erfolgreich einreichen könnt, ist es wichtig, dass ihr direkt reagiert, wenn der Schadensfall passiert.
Nach einem Unfall mit dem Mietwohnmobil solltet ihr auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen. Gerade wenn Personen- oder Sachschaden entstanden sind, müssen die Beamtinnen und Beamten vor Ort den Unfall aufnehmen und einen polizeilichen Bericht anfertigen. Es ist besonders wichtig, dass ihr davon eine Kopie anfordert, da euer Vermieter und deren Versicherer diesen Unfallbericht benötigen, um den Schaden zu regulieren. Achtet darauf, dass der Bericht die Namen, Anschriften und amtliche Kennzeichen aller am Unfall Beteiligten, sowie der Zeugen enthält.
Als Nächstes solltet ihr unbedingt euren Vermieter kontaktieren, ihn über den Unfall informieren und nach dem weiteren Vorgehen fragen. (Das gilt übrigens auch bei kleinen Schäden oder Problemen.) In der Regel bekommt ihr bei der Übernahme eures Wohnmobils eine 24h-Notfall-Hotline mitgeteilt, über die ihr euren Vermieter kontaktieren könnt. Manche Vermieter geben euch bei der Fahrzeugübernahme außerdem ein Schadensprotokoll, welches ihr im Fall eines Unfalls ausfüllen müsst.
Wenn ihr eine private Zusatzversicherung abgeschlossen habt, lohnt es sich außerdem, eure Versicherer zu informieren. Je nach Art der Versicherung kann das Versicherungsunternehmen euch bei Transport- und Rechtsfragen beistehen.
Wenn ihr über CamperDays gebucht habt, dann informiert unbedingt unseren Kundenservice über den Schadensfall. So können wir den Fall korrekt dokumentieren und gegebenenfalls beim Wohnmobilanbieter Rückfragen stellen. Teilt uns alle Einzelheiten eines Schadensereignisses – auch bei kleinen Schäden – schriftlich mit. Dazu zählen vor allem das Datum und die Zeit der telefonischen Schadensmeldung an den Vermieter sowie nach Möglichkeit der dortige Ansprechpartner.
2. Wer bezahlt bei einem Unfall oder einer Panne?
Ob eure Versicherung den Unfall-Schaden abdeckt oder nicht, hängt von der Art des Unfalls und der Schuldfrage ab. Unfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Verkehrsverstöße entstehen, werden nicht von der Versicherung übernommen. Schäden an Privatgegenständen können nicht durch die Wohnmobil-Versicherung abgedeckt werden. Dafür könnt ihr aber privat eine Camping-Versicherung abschließen.
Achtet bei Auslandsreisen immer besonders auf die Höhe der gesetzlichen Haftpflichtversicherung. In manchen Ländern ist sie so niedrig, dass ihr nach einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden auf horrenden Kosten sitzen bleibt. In solchen Fällen lohnt es sich, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für euer Urlaubsland abzuschließen. Wenn ihr euer Wohnmobil über CamperDays bucht, erhaltet ihr für die Länder Nordamerika, Südafrika und Namibia kostenfrei eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von 2 Millionen Euro.
Die Selbstbeteiligung bei einem Schadenfall variiert je nach Vermieter und Versicherung, die ihr abgeschlossen habt. Unabhängig von der Schuldfrage, behält euer Vermieter bei einem Unfall die Höhe der Selbstbeteiligung von der Kaution ein. Diese Kosten werden euch erstattet, wenn der für den Vermieter entstandene Schaden vom Unfallgegner oder dessen Versicherung ausgezahlt wird.
Jedes Angebot auf CamperDays beinhaltet immer eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Wenn ihr eine Premium-Versicherung hinzubucht, wird bei einigen Vermietern die Höhe der Sebstbeteiligung deutlich reduziert. Ob eine Premium-Versicherung für euch sinnvoll ist, hängt immer vom Vermieter und Reiseland ab. Mehr Infos zu dem Thema findet ihr hier.
3. Was passiert, wenn bei einer Panne Reparaturen nötig sind?
Wenn ihr mit dem Mietwohnmobil eine Panne habt, dürft ihr in der Regel notwendige Reparaturen auch ohne die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters durchführen. Das ist aber nur bis zu einer einer bestimmten Summe möglich, die sich je nach Land unterscheidet. Lest die Mietbedingungen eures Anbieters gründlich durch, da es auch von Anbieter zu Anbieter Unterschiede geben kann.
Überschreitet der Betrag für die Reparaturen die vorgegebene Höhe, müsst ihr in jedem Fall zuerst den Vermieter informieren und eine ausdrückliche Erlaubnis einholen. Ansonsten ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen.
Bewahrt die Belege für alle Reparaturen und Ersatzteile unbedingt auf und legt sie dem Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs vor. Ohne Belege kann der Vermieter euch nämlich keine Kosten zurückerstatten. Nicht erstattet werden Reparaturkosten an der Inneneinrichtung, also: Kühlschrank, Klimaanlage, Mikrowelle, Wasserpumpe, Toilette/Dusche, GPS, Radio etc.
4. Wann bekomme ich ein Ersatzfahrzeug?
Ist der Schaden nach einer Panne oder einem Unfall mit dem Mietwohnmobil so groß, dass er nicht innerhalb kürzester Zeit behoben werden kann, bekommt ihr in der Regel ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug gestellt. Sollten alle Wohnmobile eures Vermieters ausgebucht sein, behalten es sich die meisten Anbieter vor, euch die Kosten für die verbleibenden Tage zu erstatten.
Falls ihr weitere Fragen zum Thema Unfall oder Panne mit dem Miet-Wohnmobil habt, helfen euch unsere Kollegen und Kolleginnen vom Kundenservice gerne weiter. Ihr erreicht uns kostenlos unter der Telefonnummer 0049-221-56797-706.
5. Wie reiche ich meine Reklamation nach der Reise ein?
Reicht Reklamationen, Beschwerden oder Schadensfälle so zeitnah wie möglich schriftlich über unser ein. Damit wir die Reklamation schnell bearbeiten können, sollte die E-Mail folgende Informationen enthalten:
eure Buchungsnummer
eure Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen
ggf. Unterlagen vom Vermieter sowie den Polizeibericht
Wir bestätigen euch den Eingang eurer Reklamation, Beschwerde oder eures Schadenfalls montags bis freitags (Feiertage ausgenommen) in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Anschließend holen wir bei jeder Meldung zuerst eine Stellungnahme des Vermieters vor Ort ein und treten dann in eurem Namen mit dem Vermieter in die Verhandlung über eine Rückerstattung. Wir setzen uns dafür ein, eure Belange möglichst schnell zu klären. Da die Bearbeitung eines Falls aber auch von dem jeweiligen Vermieter abhängt, tragen wir keine Verantwortung für die Bearbeitungszeit. In selten Fällen kann sie leider auch mehrere Wochen betragen. Sobald wir den Fall mit dem Vermieter geklärt haben, geben wir euch umgehend Bescheid.

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