Was tun bei einer Panne mit dem Miet-Wohnmobil?

von CamperDays-Redaktion
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Autopanne im Outback

Eine Panne kann in der Heimat mit dem eigenen Wagen passieren, aber auch im Urlaub mit dem Miet-Camper. In einem solchen Fall gilt vor allem: Ruhe bewahren! Was Sie im Fall einer Panne tun  sollten, erfahren Sie auf unserem Blog.

Als Erstes muss der Vermieter kontaktiert werden. Das Wichtigste zuerst: Ganz egal, in welchem Land Sie eine Wohnmobil-Reise machen, im Fall einer Panne müssen Sie als Allererstes Ihren Vermieter kontaktieren. Alle Wohnmobil-Anbieter besitzen eine kostenlose Service-Hotline, die Sie darüber informieren kann, was Sie als Nächstes zu tun haben und ob es nötig ist, die Polizei zu rufen. In der Regel hat jeder Wohnmobil-Vermieter ein gutes Netz an Vertragswerkstätten, die er im Notfall für Sie kontaktiert. Zögern Sie nicht, Ihren Camper-Vermieter auch bei geringfügigen Problemen zu kontaktieren. Dieser Schritt ist sehr wichtig! Lassen Sie ihn weg, erlöscht Ihr Anspruch auf Versicherungsschutz und damit auch auf mögliche Entschädigungen. Auf unserem Blog erfahren Sie auch, welche Versicherungen Sie für einen Miet-Camper in welchem Land benötigen.

Wenn eine notwendige Reparatur durchgeführt werden muss

In der Regel können notwendige Reparaturen auch ohne die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Dies gilt aber nur bis zu einer bestimmten Summe, die sich je nach Land unterscheidet. Eine Übersicht über die Grenzbeträge nach Ländern finden Sie in der Tabelle. Lesen Sie die Mietbedingungen Ihres Anbieters gründlich durch, da es auch von Anbieter zu  Anbieter Unterschiede geben kann.

 Land Maximale Höhe der Reparaturkosten ohne Einwilligung des Vermieters
Australien 100 AUD
Kanada 75 CAD
Namibia 1000 NAD
Neuseeland 200 NZD
Südafrika 1000 R
USA 75 USD

Überschreitet der für die Reparaturen anfallende Betrag die vorgegebene Höhe, müssen Sie in jedem Fall zuerst den Vermieter informieren und seine ausdrückliche Erlaubnis einholen. Geschieht dies nicht, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen.

Es ist sehr wichtig, dass Sie die Belege für alle Reparaturen und Ersatzteile aufbewahren und dem Vermieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs vorlegen. Ohne Belege können keine Kosten erstattet werden. Nicht erstattet werden Reparaturkosten an der Inneneinrichtung, also: Kühlschrank, Klimaanlage, Mikrowelle, Wasserpumpe, Toilette/Dusche, GPS, Radio etc.

Keine Erstattung bei Pannen in verbotenen Gebieten

Alle Mietcamper-Anbieter haben in den Vertragsbedingungen bestimmte Gebiete und Straßen aufgelistet, die Sie mit Ihrem Wohnmobil nicht bereisen dürfen. In der Regel gilt dies auch für sämtliche nicht geteerte und nicht zugelassene Straßen, Forststraßen und andere nicht öffentliche Straßen. Einige Gegenden dürfen nur zu bestimmten Jahreszeiten nicht befahren werden. Geschieht die Panne auf einem ausdrücklich untersagten Fahrtgebiet, erlischt der Versicherungsschutz und Sie müssen die Kosten für die Behebung der Schäden, das Abschleppen des Fahrzeugs und dessen Rückführung selber tragen.

Die Erstattung des Unterhalts hängt von der Reparaturdauer ab

Muss Ihr gemietetes Wohnmobil nach einer nicht von Ihnen verschuldeten Panne repariert werden, entscheiden die Dauer der Reparaturen und das von Ihnen gebuchte Paket, ob und inwieweit der Vermieter für die Unterhaltskosten aufkommt. Bei einem gemieteten Wohnmobil in Kanada oder in den USA werden Kosten für Unterkunft und Transport bis zu einem maximalen Betrag von 30 CAD/USD am Tag, aber maximal 3.000 CAD/USD insgesamt übernommen. Informieren Sie sich vorher genau bei Ihrem Anbieter, denn hierbei gibt es starke Unterschiede. Während manche Anbieter bereits dann die Kosten übernehmen wenn, das Fahrzeug für mehr als 12 Stunden nicht zu Ihrer Verfügung steht, greift diese Option bei anderen erst nach 48 Stunden. In Australien, Neuseeland, Namibia und Südafrika erstatten Vermieter die Unterhaltskosten nur, wenn Sie ein Premium Paket gebucht haben. Die Erstattungssumme wird einzeln je nach Region und Situation geklärt.

Ersatzfahrzeug

Ist der Schaden an Ihrem Camper so groß, dass er nicht innerhalb kürzester Zeit behoben werden kann, bekommen Sie in der Regel ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Sollten alle Wohnmobile Ihres Vermieters ausgebucht sein, behalten es sich die meisten Anbieter vor, Ihnen die Kosten für die verbleibenden Tage zu erstatten.

Sollten Sie Probleme bei der Erstattung von Reparaturgebühren oder Fragen zu den Leistungen Ihrer Zusatzversicherung von der Allianz haben, können Sie uns selbstverständlich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 334 334 344 oder per Mail unter service@camperdays.de kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Titelbild: #39555241 | Urheber: djama – fotolia.com

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